Antrag auf Nutzungsänderung

Du hast eine tolle Geschäftsidee? Oder möchtest du eine zusätzliche Wohneinheit schaffen? 

Es wird oft nicht beachtet, dass selbst kleine Änderungen an der Nutzung einer Immobilie eine Genehmigung erfordern können. 

Möchtest du aus einem Einfa­mi­li­enhaus ein Mehrfa­mi­li­enhaus machen oder ein Reisebüro in ein Café verwandeln?

In all diesen Fällen muss höchst­wahr­scheinlich bei den zustän­digen Ämtern eine Nutzungs­än­derung beantragt werden. Wir helfen dir dabei, recht­liche Fallstricke zu vermeiden.

Unser Leistngen

  • Indivi­duelle Beratung: Wir analy­sieren deine Situation und erstellen einen maßge­schnei­derten Plan für deine Nutzungsänderung.
  • Komplette Abwicklung: Wir übernehmen für dich alle notwen­digen Forma­li­täten und begleiten dich durch das gesamte Verfahren.
  • Schnell und unkom­pli­ziert: Wir sorgen dafür, dass dein Antrag zügig bearbeitet wird.

Wichtige Punkte der Nutzungsänderung

Sobald du planst, die Nutzung eines Gebäudes zu ändern – zum Beispiel von einem Laden­lokal zu einem Café oder von einer Fabrik­halle zu einem Fitness­studio – benötigst du eine Nutzungsänderung.

  • Baurecht­liche Vorschriften: Jedes Gebäude, Laden­lokal oder Mieteinheit ist für eine bestimmte Nutzung genehmigt worden. Wenn du die Nutzung ändern möchtest, müssen die neuen Planungen den aktuellen baurecht­lichen Vorschriften entsprechen. Das bedeutet oft, dass du eine neue Geneh­migung benötigst.
  • Sicher­heits- und Brand­schutz­an­for­de­rungen: Verschiedene Nutzungen haben unter­schied­liche Anfor­de­rungen an Sicherheit und Brand­schutz. Zum Beispiel benötigt ein Büro andere Brand­schutz­maß­nahmen als eine Praxis, ein Restaurant, eine Autowerk­statt oder eine große Tischlerei.
  • Erhöhte Belastung: Wenn du ein Gebäude plötzlich anders nutzt, kann das auch die Statik und die Infra­struktur betreffen. Mehr Menschen, andere Maschinen oder neue Einrich­tungen können das Gebäude anders belasten, und das muss geprüft werden. Auch die Anzahl der Mitar­beiter oder die Stoffe, mit denen gearbeitet werden (beispiels­weise in einer Werkstatt: Öle, Beizen etc.) oder verän­derte Verkehrs­ströme müssen berück­sichtigt werden. Das Fitness­studio hat wahrscheinlich viele Besucher, die mit dem Pkw kommen, zu einer Lager­halle kommen aber auch oft große Lkw.
  • Last but not least: Die neue Nutzung ist oft mit dem Vorhalten von Parkplätzen verbunden; manchmal müssen Mobili­täts­kon­zepte einge­halten werden.

Vertraue auf unsere Expertise und lass dich von uns beraten.

Als erfahrenes Team aus Innenarchitekten und Architekten kennen wir die Anforderungen der Behörden sowie die Vorgaben der Landesbauordnungen. Gemeinsam mit dir erfassen wir den aktuellen Zustand deines Gebäudes und bereiten alle relevanten Informationen vor, um den Nutzungsänderungsantrag erfolgreich einzureichen.

  • Aufnahme und Prüfung
    Nachdem wir alle relevanten Daten erfasst haben, prüfen wir sorgfältig, ob die geplante Nutzungs­än­derung umsetzbar ist. Gegebe­nen­falls stimmen wir uns dazu direkt mit dem zustän­digen Bauamt ab. Dabei analy­sieren wir auch die recht­lichen und baulichen Rahmen­be­din­gungen, um sicher­zu­stellen, dass das Vorhaben geneh­mi­gungs­fähig ist.
  • Kosten­über­sicht und Machbar­keits­analyse
    m nächsten Schritt kalku­lieren wir die Gesamt­kosten der Nutzungs­än­derung und bewerten die Auswir­kungen auf dein Bauvor­haben. Es ist uns wichtig, dass dein Budget im Rahmen bleibt. Sollte sich heraus­stellen, dass die Nutzungs­än­derung nur mit unver­hält­nis­mäßig hohem Aufwand reali­sierbar ist, unter­stützen wir dich auch bei der Suche nach alter­na­tiven Objekten oder Lösungen.
  • Erstellung der Unter­lagen und Antrag­stellung
    Wenn wir gemeinsam festge­stellt haben, dass die Nutzungs­än­derung sinnvoll und umsetzbar ist, erstellen wir alle notwen­digen Pläne und Unter­lagen. Diese stimmen wir mit dir ab und reichen anschließend den Antrag beim zustän­digen Bauamt ein. In der Regel erhalten wir eine Eingangs­be­stä­tigung, und sollte das Bauamt weitere Infor­ma­tionen benötigen, kümmern wir uns um deren frist­ge­rechte Bereitstellung.
  • Geneh­migung und Umsetzung
    Nach erfolg­reicher Prüfung durch die Behörde erhältst du deine Geneh­migung. Damit kannst du mit dem Umbau oder der Einrichtung deines Objektes starten.

Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektin Regina Midderhoff
Heilbronner Weg 22 | 28215 Bremen

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