Ich habe mich mit Unterstützung der Handwerkskammer oder einer städtischen Beratung selbstständig gemacht und keiner hat mir gesagt, dass ich bei der Auswahl des Mietobjektes auf die genehmigte Nutzung achten muss.
Wir erleben immer wieder, dass in Startup-Beratungen bei Handels- oder Handwerkskammern die Nutzungsänderung kein Thema ist. Die GründerInnen sind dann sehr erstaunt, wenn nach der Eröffnung Post vom Bauamt kommt. Manchmal stört den Nachbarn der Geruch der indischen Gewürze aus der Küche, und er fragt beim Bauamt an, ob für den Imbiss eine Genehmigung vorliegt. Aber auch die Mitarbeiter der Bauämter stellen oft fest, dass ein Barbershop im Reisebüro ist, und sie den Antrag nicht auf dem Tisch hatten.
Sprecht mit den zuständigen Stellen und macht auf unsere Homepage aufmerksam, sodass Gründer wissen, worauf sie achten müssen.
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