Du hast ein Objekt für dein geplantes Unternehmen gefunden?

Gewerbefläche zu vermieten
Gewerbefräume zu vermieten

Mietobjekt prüfen! Ist die Nutzung auch für dein Gewerbe möglich?

Ich habe mich mit Unter­stützung der Handwerks­kammer oder einer städti­schen Beratung selbst­ständig gemacht und keiner hat mir gesagt, dass ich bei der Auswahl des Mietob­jektes auf die geneh­migte Nutzung achten muss. 

Wir erleben immer wieder, dass in Startup-Beratungen bei Handels- oder Handwerks­kammern die Nutzungs­än­derung kein Thema ist. Die Gründe­rInnen sind dann sehr erstaunt, wenn nach der Eröffnung Post vom Bauamt kommt. Manchmal stört den Nachbarn der Geruch der indischen Gewürze aus der Küche, und er fragt beim Bauamt an, ob für den Imbiss eine Geneh­migung vorliegt. Aber auch die Mitar­beiter der Bauämter stellen oft fest, dass ein Barbershop im Reisebüro ist, und sie den Antrag nicht auf dem Tisch hatten.

Sprecht mit den zustän­digen Stellen und macht auf unsere Homepage aufmerksam, sodass Gründer wissen, worauf sie achten müssen.

Diese Seite teilen mit

Dipl.-Ing. (FH) Innenarchitektin Regina Midderhoff
Heilbronner Weg 22 | 28215 Bremen

Ich freue mich auf Ihre Anfrage. Schreiben Sie mir, rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Gerne rufe ich Sie zurück, wenn Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen: